hinrichten

hinrichten
hin:
Das Adverb (mhd. hin‹e›, ahd. hina) bezeichnet im Allgemeinen die Richtung vom Standpunkt des Sprechenden weg, während her die auf ihn zu ausdrückt. Zur genaueren Bestimmung der Richtung kann »hin« mit einigen anderen Adverbien, mit denen es zusammenwächst, ergänzt werden, beachte »hinab, -auf, -aus, -durch, -ein, -über, -unter, -weg, -zu«, die auch in der Zusammensetzung eine Rolle spielen.
Häufig wird »hin« mit der Angabe des Zielpunktes einer Bewegung gebraucht und drückt dann die Richtung selbst aus (unabhängig vom Standpunkt des Sprechenden), beachte z. B. »zum Hof hin, zum Meer hin« und die sich daran anschließende Verknüpfung mit Ortsadverbien der Ruhe, z. B. »dorthin, wohin«. Aus der Verbindung mit bestimmten Verben, z. B. »fallen, sinken, stürzen«, hat »hin« die spezielle Bedeutung »auf den Boden zu« entwickelt. Zeitlich bezieht sich »hin« vom Zeitpunkt, in dem sich der Sprechende befindet, entweder auf die Zukunft oder auf die Vergangenheit, beachte »lange hin, fürderhin, späterhin« und »vorhin, letzthin«. Ferner gibt »hin« bisweilen lediglich die Erstreckung bzw. die Dauer an. Vielfach drückt »hin« auch die Entfernung aus und hat in dieser Verwendung die Bedeutung »weg, fort« und ferner »verloren, zugrunde, tot« entwickelt.
In einigen Fällen, besonders in Zusammensetzungen, hat »hin« weder räumliche noch zeitliche Geltung und lässt sich in der Bedeutung schwer fassen, beachte »schlechthin, gemeinhin, leichthin, immerhin, ohnehin, umhin«. – Das Adverb ist eine Bildung mit n-Suffix zu dem unter her dargestellten idg. Pronominalstamm. Eine Weiterbildung von »hin« – beachte zur Bildung »dannen« – ist hinnen »von hier weg« (mhd. hinnen, ahd. hinnan, asächs. hinan‹a›, aengl. heonan). – Von den zahlreichen Zusammensetzungen mit »hin« beachte z. B. hinfällig »schwach, gebrechlich« (mhd. hinvellic »hinfallend«), hinlänglich (17. Jh.; zu hinlangen »hin-, ausreichen«), hinrichten (16. Jh.; das Verb bedeutete früher auch »zugrunde richten; verderben«; seit dem 19. Jh. ausschließlich »das Todesurteil an jemandem vollstrecken«), dazu Hinrichtung; Hinsicht (18. Jh.; vielleicht Lehnbildung nach lat. respectus, eigentlich »Hinsehen auf etwas«), dazu hinsichtlich (Anfang des 19. Jh.s).
hinrichten
richten.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Hinrichten — Hinrichten, verb. reg. act. 1) An einen von der redenden Person entfernten Ort richten, d.i. in Ordnung stellen; doch nur im gemeinen Leben einiger Gegenden, und im Gegensatze des herrichten. 2) * Gerichtlich zuerkennen, durch einen Rechtsspruch… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • hinrichten — V. (Mittelstufe) jmdn. als Strafe für ein Verbrechen töten Synonym: richten (geh.) Beispiel: Der Mörder wurde auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet. hinrichten V. (Aufbaustufe) jmdn. als Racheakt aus dem Weg räumen, jmdn. vorsätzlich töten… …   Extremes Deutsch

  • hinrichten — ↑exekutieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • hinrichten — Vsw std. (15. Jh.) Stammwort. Entspricht richten verurteilen, Urteil vollstrecken (durch den Zusammenhang Richter Scharfrichter, Nachrichter veranlaßt) mit verstärkendem hin , so daß die Bedeutung frühneuhochdeutsch einerseits zugrunde richten ,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • hinrichten — [Wichtig (Rating 3200 5600)] Auch: • exekutieren Bsp.: • Die Königsfamilie wurde hingerichtet. • Der Mörder wurde hingerichtet …   Deutsch Wörterbuch

  • hinrichten — exekutieren * * * hin|rich|ten [ hɪnrɪçtn̩], richtete hin, hingerichtet <tr.; hat: aufgrund eines Todesurteils töten: früher wurden Verräter öffentlich hingerichtet; in den USA ist wieder ein zum Tode Verurteilter hingerichtet worden. Syn.: ↑… …   Universal-Lexikon

  • hinrichten — hịn·rich·ten (hat) [Vt] jemanden hinrichten jemanden töten, nachdem er von einem Gericht zum Tode verurteilt wurde <jemanden auf dem elektrischen Stuhl hinrichten; jemanden öffentlich hinrichten (lassen)> || hierzu Hịn·rich·tung die …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • hinrichten — das Todesurteil vollstrecken, exekutieren, töten; (bildungsspr.): liquidieren; (geh. veraltend): richten. * * * hinrichten:1.〈entsprechenddemTodesurteiltöten〉dieTodesstrafevollstrecken·exekutieren♦gehoben:richten·vomLebenzumTodebringen/befördern;a… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • hinrichten — hinreechte …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • hinrichten — hịn|rich|ten …   Die deutsche Rechtschreibung

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